Grundfläche
Zulässige Grundfläche gemäß § 19 Baunutzungsverordnung. Anteil des Baugrundstücks, das von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Prinzipiell mitzurechnen sind die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten.