Großbausparvertrag

Bausparvertrag nach § 10 BSpKG; § 2 BSpKVO mit einer Bausparsumme ab 225.000 Euro. Dabei gelten die innerhalb von 12 Monaten abgeschlossenen Verträge eines Vertragspartners als ein Vertrag. Der Anteil der Großbausparverträge am gesamten Bausparneugeschäft und der Anteil der nicht zugeteilten Großbausparverträge am gesamten nicht zugeteilten Bausparbestand sind kontingentiert. In dieses Kontingent sind auch sogenannte Schnellbausparverträge einzubeziehen.

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