Gewährleistungsbürgschaft

In Bauverträgen kann der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einen Sicherheitseinbehalt für die vertragsmäßige Erfüllung innerhalb der Frist entstehender Gewährleistungsansprüche vereinbaren. Falls der Auftragnehmer in der Gewährleistungsphase Konkurs anmeldet, kann der Auftraggeber dennoch mit dem einbehaltenen Geld etwaige Baumängel beseitigen und mit der Restforderung des Auftragnehmers verrechnen. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft, die meist von der Hausbank des Unternehmens gegeben wird, kann der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt ablösen.

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