Gemeinschaftsordnung

Teil der Teilungserklärung nach § 10 WEG. Die Gemeinschaftsordnung bestimmt das Verhältnis der Miteigentümer untereinander sowie ihre Rechte und Pflichten. In ihr werden näher bestimmt:

- der Inhalt des Sondereigentums
- die Sondernutzungsrechte an bestimmten Bereichen (z.B. Kfz-Abstellplatz im Freien)
- der Kostenverteilungsschlüssel und die Hausgeldvorauszahlungen
- die Stimmrechte, die Stimmrechtsvertretungsregelungen und die Stimmanteile in der Eigentümerversammlung
- die Hausordnung
- der Verwaltervertrag

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