Freistellungsauftrag
Per Freistellungsauftrag kann ein Kreditinstitut beauftragt werden, den Sparerpauschalbetrag beim Steuerabzug zu berücksichtigen. In diesem Fall wird für Zinseinkünfte bis zur Freibetragsgrenze von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete ab 2007 keine Abgeltungsteuer einbehalten. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Konten bei verschiedenen Kreditinstituten aufgeteilt werden.
