Folgeobjekt
Wer bis Ende 2005 die beanspruchte Eigenheimzulage für ein Erstobjekt nicht nutzen konnte, weil er es nicht bis zum Ablauf des Förderzeitraumes zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, so kann er diese Zulage für den verbleibenden Förderzeitraum in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht beim Erwerb einer weiteren eigengenutzten Wohnung oder bei einem Ausbau oder einer Erweiterung einer eigengenutzten Wohnung. Diese wird als Folgeobjekt bezeichnet.
Die bisherige Förderung kann allerdings ab 2006 nicht mehr auf neue Objekte übertragen werden.
