Förderung des Wohneigentums

Die zur Erhöhung der Wohneigentumsquote installierten Förderinstrumente konzentrierten sich bis 2005 zum einen zur Ansparung des notwendigen Eigenkapitals auf die Förderung des Vorspar-/Bauspargedankens, zum anderen auf die Erleichterung der Baufinanzierung, etwa durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel. Außerdem durch öffentliche Bürgschaften sowie auf die Reduzierung der finanziellen Belastung, zum Beispiel durch Lastenzuschüsse oder aktuell durch die Gewährung von Zulagen wie die Eigenheimzulage. Seit dem 1. Januar 2006 erhalten künftige Immobilienerwerber jedoch keine Eigenheimzulage mehr.

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