Erschließungsbeitrag
Der von der Gemeinde beim Eigentümer erhobene Beitrag nach §§ 127 ff. BauGB zur Deckung der Kosten für die Erschließung eines Grundstücks bzw. eines Baugebietes. Den rechtlichen Rahmen dafür bilden u.a. die Abgabengesetze der Bundesländer. Zumeist tragen die Grundstückseigentümer 90 Prozent der von der Gemeinde aufgewendeten Kosten.
