Erhöhte Abschreibungen

Bei vermieteten Wohnungen können anstelle der linearen Abschreibung auf Antrag folgende Aufwendungen zum Teil befristet erhöht abgeschrieben werden: Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten gemäß § 7h EStG sowie außerdem Baudenkmäler gemäß § 7i EStG.

Ing-Diba Baufinanzierung
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