Finanzierungsangebote
Erhöhte Abschreibungen
Bei vermieteten Wohnungen können anstelle der linearen Abschreibung auf Antrag folgende Aufwendungen zum Teil befristet erhöht abgeschrieben werden: Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten gemäß § 7h EStG sowie außerdem Baudenkmäler gemäß § 7i EStG.
