Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO)

Die sogenannte "Verordnung über das Erbbaurecht vom 15.1.1919" definiert Begriff und Inhalt des Erbbaurechts. Sie regelt die Höhe und Zahlungsweise des Erbbauzinses, die Rangstelle des Erbbaurechts im Grundbuch, das Bauwerk und seine Bestandteile, Grundbuchvorschriften, Fragen der Beleihung, der Feuerversicherung, der Zwangsversteigerung sowie die Beendigung, die Erneuerung und den sogenannten Heimfall.

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