Eins B-Hypothek (1b-Hypothek)
Darlehen, für das als Sicherheit ein Grundpfandrecht dient, das im Rang nach einer erststelligen Hypothek oder Grundschuld (1a-Hypothek) eingetragen ist. Der Nominalbetrag darf zusammen mit dem der Vorlast 80 Prozent des Beleihungswerts des belasteten Objekts nicht übersteigen. Bei Beleihungen über 80 Prozent sind Zusatzsicherheiten, wie etwa eine Ausfallbürgschaft, erforderlich.
