Einheitswert

Von der Finanzverwaltung festgelegter Grundstückswert, der u.a. von der Grundstücksart abhängt. Der Einheitswert dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer und wird jeweils auf den 1.1. eines Kalenderjahres festgestellt.

Ing-Diba Baufinanzierung
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