Effektivzins
Der Effektivzins steht für den effektiven Jahreszins. Er stellt die anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits in Form des jährlichen Prozentsatzes dar. Bei Darlehen, deren Konditionen sich nicht auf die gesamte Darlehenslaufzeit beziehen, spricht man von einem „anfänglichen effektiven Jahreszins“.
Die Preisangabenverordnung (PangV) verpflichtet den Geldgeber zur Angabe eines Effektivzinses und schreibt die Berechnungsmethode sowie die in die Berechnung einzubeziehenden Kostenbestandteile vor. Dazu zählen insbesondere der Nominalzins, Agio und Disagio, Bearbeitungsgebühren, Kreditvermittlungskosten und Prämien für Restschuldversicherungen. Nicht einzubeziehen sind dagegen allgemeine Kontoführungsgebühren, Schätzgebühren und Kosten der Besicherung.
