Disagio
Damnum, Abgeld. Die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und der tatsächlichen, unter dem Nennbetrag liegenden Auszahlungssumme eines Darlehens. Zumeist ausgedrückt in Prozent des Darlehensbetrages. Bei der Vergütung für die Gewährung eines Darlehens wird das Disagio bereits bei der Auszahlung der ersten Rate in voller Höhe einbehalten.
