Dingliche Absicherung
Sicherung eines Kredits durch Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek. Die dringliche Absicherung ist generell Auflage für die Gewährung eines Bauspardarlehens. Ausnahmen: Blankodarlehen, Darlehen gegen Negativerklärung.
Dingliche Lasten
Grundbuchlich verankerte Auflagen, die die Nutzung eines Grundstücks beeinträchtigen und deshalb bei der Beleihungsprüfung besonders zu berücksichtigen sind.
Dingliches Recht
Unmittelbares Recht an Sachen und Grundstücken wie Eigentum oder Besitz, aber beispielsweise auch die Verwertungsrechte aus Grundschuld und Hypothek.
