Darlehen gegen Negativerklärung
Darlehen gegen Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs.4 BSpKG; § 6 BSpKV. Im Bauspargeschäft handelt es sich um Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von 15.000 Euro oder Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite bis zu 10.000 Euro. Bei diesen Darlehen bedarf es keiner Ersatzsicherheiten. Dafür verpflichtet sich der Darlehensnehmer gegenüber der Bausparkasse, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung oder Veräußerung des als Pfandobjekt in Frage kommenden Grundstücks zu verhindern. Bei einer Mischung von kollektiven und außerkollektiven Mitteln gilt grundsätzlich eine gemeinsame Höchstgrenze von 15.000 Euro.
