Bebauungsplan
Als verbindlicher Bauleitplan gemäß §§ 8 – 10 BauGB, der von den Gemeinden aufgestellt wird, legt der Bebauungsplan für die entsprechenden Baugebiete fest, was gebaut werden darf. Etwa Wohn-, Gewerbe-, oder Industriebauten und in welchem Umfang gebaut werden darf. Dazu gehört die Anzahl der Geschosse sowie der Anteil der bebauten Fläche. Darüber hinaus kann er Angaben oder Anforderungen an Gebäudearten wie Einzel-, Doppelhäuser oder Hausgruppen enthalten. Außerdem Dachformen oder Höhenlagen. Im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan werden Baugebiete nach Art ihrer baulichen Nutzung in folgende Bereiche aufgeteilt:
Wohnflächen (W)
gemischte Bauflächen (M)
gewerbliche Bauflächen (G)
Sonderbauflächen (S)
