Baunebenkosten
(§ 22 WertV). Zu den Baunebenkosten gehören beispielsweise die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen, Versicherungs- und Beratungskosten, Betriebskosten während der Bauzeit für den vorläufigen Betrieb, und die Kosten der für die Herstellung erforderlichen Finanzierung.
