Bauherrenmodell

Steuermodell, basierend auf dem Zusammenschluss mehrerer Interessenten zu einer Bauherrengemeinschaft (BGB-Gesellschaft) auf Initiative eines Promotors (Baubetreuers). Das Ziel besteht darin, die aus der Bauherreneigenschaft resultierenden steuerlichen Vorteile, insbesondere die sofort abzugsfähigen Werbungskosten, optimal zu nutzen. Die Gesamtabwicklung, einschließlich der typischen Aufgaben des Bauherren, wie z.B. die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, wird dabei einem Treuhänder übertragen. Mit dem sogenannten Bauherrenerlass vom 13.8.1981 wurden die Voraussetzungen für die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten präzise geregelt und eingeschränkt. Das Modell hat seither kaum noch Marktbedeutung.

Ing-Diba Baufinanzierung
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