Baugenehmigung
Schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde über das beantragte Bauvorhaben (Bauantrag). Die Baugenehmigung kann mit Auflagen verbunden sein und muss auf der Baustelle vorliegen. Sie ist befristet und gebührenpflichtig. Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.
