Baugebiet
Nach § 111 Baunutzungsverordnung, BauNVO Im Bebauungsplan zur Bebauung vorgesehenes Gebiet. Nach Art der zulässigen Nutzung und der Art der im Gebiet zulässigen Betriebe und Anlagen werden dabei folgende Gebiete unterschieden: Kleinsiedlungsgebiete (im Bebauungsplan abgekürzt mit WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und Sondergebiete (SO). Der Umfang der baulichen Nutzung für die einzelnen Baugebiete ist in § 17 BauNVO festgelegt.
