Abstandsfläche
Im Bau- beziehungsweise Planungsrecht ist die Abstandsfläche geregelt und bezeichnet die Fläche zwischen zwei Gebäuden sowie zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze. Diese Flächen beugen möglichen Bränden vor und sorgen für genügend Licht und Belüftung der Gebäude. Details sind in der Landesbauordnung geregelt.
