Abschreibung
Die planmäßige Abschreibung eines Wirtschaftsgutes ist im Steuerrecht die Absetzung für Abnutzung (AfA). Dabei werden die Kosten für die Anschaffung oder Herstellung auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilt. Diese Dauer wird geschätzt. Für bestimmte Wirtschaftsgüter ist sie in den AfA-Tabellen hinterlegt. Der jeweilige Betrag kann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden - so auch bei vermieteten Gebäuden. Die Gebäudeabschreibung beginnt mit der Anschaffung oder Erstellung.
