Abschlussgebühr
Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig. Die Höhe orientiert sich an der Bausparsumme. Entweder wird sie in einem Betrag bezahlt oder mit den Sparleistungen verrechnet.
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Heilbronn vom 12. März 2009 dürfen Bausparkassen diese Abschlussgebühr auch weiterhin in Rechnung stellen. Allerdings ist der Kläger, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, bereit, bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. Denn aus ihrer Sicht wälzen die Bausparkassen ihre Verwaltungs- und Vertriebskosten unerlaubterweise auf die Bausparer ab. Diese gehörten jedoch zum unternehmerischen Risiko.
