Abnahme
Die Abnahme ist - abgesehen von der Unterzeichnung des Kaufvertrags - der wichtigste Rechtsakt beim Hausbau oder Wohnungskauf: Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Von diesem Zeitpunkt an muss der Bauherr dem Unternehmer Mängel erst einmal nachweisen. Grundlage für diesen Nachweis ist das Protokoll der Bauabnahme. Darin müssen alle Mängel schriftlich festgehalten werden.
