Abgeschlossenheitsbescheinigung

Mit dieser Bescheinigung bestätigt die Bauaufsichtsbehörde, dass Wohnungen entsprechend dem Wohneigentumsgesetz (WEG), abgeschlossen sind durch Wände und Decken. Diese gewährleisten Wärme- und Schallschutz. Jedes Objekt muss auch einen eigenen abschließbaren Zugang vom draußen oder dem Treppenhaus  haben. Nur mit der Abgeschlossenheitserklärung kann ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt und diese im Grundbuch eingetragen werden.

Ing-Diba Baufinanzierung
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