Abgeschlossenheitsbescheinigung
Mit dieser Bescheinigung bestätigt die Bauaufsichtsbehörde, dass Wohnungen entsprechend dem Wohneigentumsgesetz (WEG), abgeschlossen sind durch Wände und Decken. Diese gewährleisten Wärme- und Schallschutz. Jedes Objekt muss auch einen eigenen abschließbaren Zugang vom draußen oder dem Treppenhaus haben. Nur mit der Abgeschlossenheitserklärung kann ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt und diese im Grundbuch eingetragen werden.
