Abgeltungssteuer
Seit dem 1. Januar 2009 wird jeder Kapitalertrag, der den neuen Sparer-Pauschbetrag übersteigt, pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dazu addiert sich der Solidaritätszuschlag und – je nach Religionszugehörigkeit – die Kirchensteuer. Die Kreditinstitute leiten die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt weiter. Mit diesem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Sparers abgegolten. Deshalb muss er die Kapitaleinkünfte dann nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Mit einem Freistellungsantrag müssen keine Kapitalerträge abgeführt werden.
