Förderung am Beispiel Fensteraustausch

Für den Fenster- oder den Glasaustausch kommen aktuell noch die KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Sanieren" und "Wohnraum Modernisieren" in Frage. Das Programm "Energieeffizient Sanieren", für das es eine Kredit- und eine Zuschussvariante gibt, umfasst zwei Möglichkeiten: Die "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" und die Durchführung von Einzelmaßnahmen oder freien Einzelmaßnahmen-Kombinationen. Als Einzelmaßnahme gelten der Fenstertausch und auch der Austausch der Verglasung. "Beim Fenstertausch muss zumindest ein Uw-Wert von 1,3 W/m2K erreicht werden; soll nur die Verglasung im vorhandenen Rahmen getauscht werden, ist ein Ug-Wert von 1,1 W/m²K gefordert", so Jochen Grönegräs, Geschäftsführer des Bundesverbandes Flachglas.

Durchblick im Förderdschungel

Beim KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" wird im Rahmen eines zinsverbilligten Darlehens die Reparatur und Erneuerung der Fenster oder der Fensterverglasungen gefördert. Eine dritte Variante, die sich allerdings nur auf den Tausch kompletter Fenster bezieht, ist das Programm "Altersgerecht Umbauen". Mit dem gewährten  Darlehen lassen sich zum Beispiel mit geringem Kraftaufwand bedienbare Fenster, Fenster mit unten liegenden Griffen oder Fenster mit elektrifizierten Elementen finanzieren. Wer ein neues Familienhaus bauen möchte, kann sich unter Zuhilfenahme eines Darlehens des Förderprogramms "Energieeffizient Bauen" zum Beispiel  Fenster mit modernster Dreifach-Wärmedämmverglasung einbauen lassen, um den geforderten KfW-Effizienzhausstandard zu erreichen.

Beratungskosten und Steuer-Erleichterungen

Neben  den geschilderten Fördermöglichkeiten kommen noch Zuschüsse für Energieberatung und Baubegleitung bis max. 2.000 Euro sowie umfangreiche Förderprogramme der Länder, Kommunen und regionaler Energieversorger hinzu. Eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen, sind Steuererleichterungen. Werden Modernisierungsmaßnahmen von einem Fachbetrieb ausgeführt, gibt es vom Finanzamt bis zu 1.200 Euro an Steuern für die Handwerkerleistung zurück. Wichtig dabei: Bei Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, die mit Mitteln aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" finanziert werden, entfällt dieser Abzug bei der Einkommenssteuer.

Die Zeit drängt: Trotzdem sollte eine umfassende Vorabberatung beispielsweise durch unabhängige Energieberater zunächst für jeden potenziellen KfW-Anwärter die erste Maßnahme sein. Für den schnellen Überblick lohnt sich der Blick auf die Seiten der KfW Bankengruppe.

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