Energiesparhaus: das neue KfW-Effizienzhaus

Wer sich für ein Energiesparhaus entscheidet, schont die Umwelt und die Brieftasche. Denn der Staat belohnt energieeffizientes Bauen mit diversen Förderprogrammen in Form günstiger Baudarlehen und direkter Zuschüsse. Dazu ist es beim Energiesparhaus wichtig, dass es den Bestimmungen der EnEV entspricht.

Wer in der heutigen Zeit ein Haus bauen möchte, muss sich eindringlich mit dem Thema Energieeffizienz beschäftigen. Der geringere Verbrauch von Energie und die Anwendung erneuerbarerer Energien zur Wärmeerzeugung sind nämlich seit 2009 für neu errichtete Gebäude vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Wärmebedarf muss bei Neubauten anteilig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Neufassung der Energiesparverordnung "EnEV 2009" hat die Anforderungen für energieeffizientes Bauen beim Errichten neuer Gebäude nochmals verschärft.

Erläuterungen zum Energiesparhaus

Energiesparhäuser sind praktisch Häuser, deren Primärenergiebedarf im Jahr weniger als 60 kWh pro Quadratmeter beträgt. Der Jahres-Primärenergiebedarfs bezeichnet außer dem Heizwärmebedarf für die Warmwasserbereitung auch Energieverluste im System der Wärmeversorgung. Zudem wird der Energieverbrauch für Erzeugung und Bereitstellung von Energieträgern wie Strom, Gas und Öl berücksichtigt. Beim Energiesparhaus wird der Wärmeverlust unter anderem durch wärmedämmende Wände, doppelte oder dreifache Wärmeschutzverglasung, Wärmerückgewinnung aus der Abluft, luftdichte Gebäudehüllen und thermische Solaranlagen verringert. Für das neue Förderprogramm Energieeffizientes Bauen gelten folgende Kennziffern:

Energiesparhaus: Effizienzhaus 55

Die neue Bezeichnung „KFW-Effizienzhaus 55“ wird nicht mehr nach konzeptionellen Vorgaben wie dem Primärenergieverbrauch definiert, sondern nach dem spezifischen Transmissionswärmeverlust. Dieser darf im Vergleich zu den Anforderungen der EnEV 2007 maximal 55% betragen. Die Vorgaben für das Energiesparhaus „KFW-Effizienzhaus 55“ entsprechen den Anforderungen vom KfW-Energiesparhaus 40, bei dem der Jahres- Primärenergiebedarf des Gebäudes auch weiterhin 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche nicht überschreiten darf.

Energiesparhaus: Effizienzhaus 70

Das KfW-Energiesparhaus 60 wird in KfW-Effizienzhaus 70 umbenannt. Der spezifische Transmissionswärmeverlust darf maximal 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte betragen. Das entspricht beim KfW-Energiesparhaus 60 laut der EnEV2007 dem Primärenergieverbrauch von maximal 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche.

Passivhaus

Der jährliche Primärenergiebedarf darf bei maximal 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und einem jährlichen Heizwärmebedarf von höchstens 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche beim Passivhaus liegen. Im Grunde beziehen sich die Ziffern neuerdings nicht mehr auf den Energiebedarf pro Quadratmeter, sondern nur auf das Verhältnis zu den Werten, die in der EnEV vorgeschrieben sind. Also maximal 55 % oder 70 Prozent der in der EnEV2007 definierten Kennzahlen. Die Höchstsumme der vergünstigten Darlehen mit höchstens 30 Jahren Laufzeit beträgt bei beiden Modellen 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Anlaufjahre können als tilgungsfrei beantragt werden.

Mehr Informationen zu Energiesparhäusern finden Sie in unserem Ratgeber Haustypen.

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