Energieeffizient sanieren
Vorausschauende Investitionen machen sich schon in wenigen Jahren für Sie bezahlt: Indem Sie energieeffizient sanieren bzw. entsprechend sanierten Wohnraum kaufen, handeln Sie umweltbewusst und sparen Energie- und Heizungskosten.
Kredit
Antragsberechtigung: Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Förderung
Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen oder die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bei Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, die bis 1994 errichtet wurden. Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für das Programm.
Finanzierungsanteil
Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung ect.)
- maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Kombinationen von Einzelmaßnahmen.
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.
| KfW-Effizienzhaus 55 |
| Der KfW-Förderstandard 55 er kommt nur für Neubauten in Betracht - stellt eine hohe energetische Qualität des geförderten Neubaus sicher. Der Bedarf an Primärenergie beträgt nur 55 Prozent eines vergleichbaren Neubaus nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). |
| KfW-Effizienzhaus 70 |
| Der KfW-Förderstandard 70 kommt für Modernisierung und Neubau in Betracht. Der Primärenergiebedarf des „Effizienzhauses 70“ beträgt nur 7o Prozent eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV-Standard. Die Erreichung des KfW-Förderstandards 70 ist bei einer energetischen Modernisierung anspruchsvoll. |
| KfW-Effizienzhaus 100 |
| Der KfW-Förderstandard 100 stellt eine hohe energetische Qualität der geförderten Modernisierung eines Wohngebäudes sicher; der Primärenergiebedarf entspricht dem EnEVStandard. Im Hinblick auf die Energieeffizienz macht die Modernisierung aus einem vorhandenen Wohngebäude ein „neues“ Haus. |
Tilgungszuschuss
Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden folgende Tilgungszuschüsse gewährt:
- KfW-Effizienzhaus 70: 12,5 Prozent des Zusagebetrags
- KfW-Effizienzhaus 100: 5 Prozent des Zusagebetrags
Die Einhaltung der Anforderungen auf Basis der EnEV 2007 ist nachzuweisen.
Hinweis: Wer zur Umsetzung seiner energetischen Baumaßnahmen keinen Kredit benötigt, kann einen Zuschuss beantragen. Die KfW Bankengruppe gewährt für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent und für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zwischen 10 und max. 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, also maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit
Quelle: KfW Bankengruppe

