UmbauStrom und Energie > Energieberatung

Energieberatung

Eine professionelle Energieberatung kann Ihnen dabei helfen, Ihren Energieverbrauch zu senken und somit langfristig Kosten zu sparen. Um den Termin für Ihre Energieberatung möglichst effektiv zu gestalten, haben wir Ihnen einige Tipps und Informationen zusammengestellt.

Energieberatung: Die richtige Vorbereitung

Bereits bei der Terminabsprache können Sie das Hauptthema der Energieberatung abstimmen. So kann sich der Berater ganz individuell auf die Energieberatung in Ihrem Hause vorbereiten. Hilfreich ist es auch, wenn Sie für die Energieberatung gewisse Dokumente zur Hand haben. Zu den Belegen, die bei einer Energieberatung hilfreich sein können, gehören beispielsweise: Das aktuelle Schornsteinfegerprotokoll, Baupläne Ihres Hauses und Energiekosten-Abrechnungen (Heizöl-, Gas-, Fernwärme- oder Strom-Rechnungen der vergangenen Jahre)

Die drei Phasen der Energieberatung

Phase 1:
Im ersten Schritt der Energieberatung verschafft sich der Berater einen umfassenden Eindruck von seinem "Patienten". Für eine solide Energieberatung prüft er das Haus auf Herz und Nieren und erfasst dessen energietechnischen "Ist-Zustand". Dabei werden alle möglichen energetischen Schwachstellen sowie natürlich das Kernstück des Hauses - die Heizungsanlage - genau erfasst.

Phase 2:

Nach der Aufnahme des "Ist-Zustandes" beginnt die zweite Phase der Energieberatung. Der Berater analysiert alle gesammelten Daten und erstellt auf Basis aller Fakten einen umfassenden Bericht. Nun startet die tatsächliche Energieberatung, denn auf Basis des Berichts werden die nötigen Energiespar-Maßnahmen vorgeschlagen. Zusätzlich wird die zu erwartende Energie-Einsparung genau berechnet und den zu erwartenden Kosten gegenübergestellt.

Phase 3:
In der dritten Phase der Energieberatung wird der Bericht in einem persönlichen Beratungsgespräch an den "Beratungsempfänger" übergeben. Die Ergebnisse der Energieberatung werden im Gespräch leicht verständlich und nachvollziehbar erörtert. So erhalten Sie mit der Energieberatung ganz einfach einen Überblick über Ihre persönlichen Einsparmöglichkeiten.

Finden Sie bei Immonet.de professionelle Energieberater ganz in Ihrer Nähe. Eine umfassende Energieberatung zeigt Schwachstellen auf, die unnütz Energie verschlingen und hilft so beim effektiven Energiesparen. 

Welchen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus verkaufen wollen? Muss Ihr Vermieter Ihnen den Energieausweis des Mietshauses vorlegen? Diese und andere Fragen beantwortet dieser Ratgeber.

Energieberatung wird gefördert

Der Energie-Check in Form einer umfassenden Energieberatung  ist zunächst einmal mit Kosten verbunden. Da die Energieberatung im Rahmen der Klimapolitik jedoch ausdrücklich erwünscht ist, erhalten Sie vom Bund feste Zuschüsse. Das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" garantiert Ihnen für die Energieberatung einen qualifizierten Ingenieur oder Gebäudeenergieberater und einen festen Förderungssatz: Dieser beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 % der Beratungskosten. Günstige Kredite für die Umsetzung stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des "KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms" sowie Einzelmaßnahmen im Programm "Wohnraum modernisieren - ÖKO-Plus" zur Verfügung.

Energieberatung für Unternehmen

Seit Februar 2008 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU)das neue Förderprogramm des BMWi und der KfW "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" beanspruchen. Eine Energieberatung in diesen Unternehmen wird mit bis zu 80 % der Beratungskosten bezuschusst. Dadurch sollen nicht nur ungenutzte Einsparpotentiale identifiziert werden, sondern auch konkrete Vorschläge für sinnvolle Maßnahmen zur Effizienz-Steigerung hervorgehen.

Wer kann die "Vor-Ort-Energieberatung" beanspruchen?

Anspruch auf die Förderung der Energieberatung haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer, wenn sich die Beratung auf das komplette Gebäude bezieht. Zudem muss der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt worden sein und die Wohnfläche mindestens 50% ausmachen. Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Landwirtschaftsbetriebe sind nur dann anspruchsberechtigt, wenn sie ein Umsatzmaximum nicht überschreiten und sie sich nur im Wohnbereich beraten lassen. Hinweis: Den Antrag zu stellen, ist Aufgabe Ihres Energieberaters.

Seitenanfang Weitersagen Seite drucken
© Copyright Immonet GmbH 2002 - 2010: Ihr Partner im Bereich Immobilien und Wohnungen
Hosted by Boreus Rechenzentrum GmbH
Version: resin-imweb19 - 3.15.1 - 7