Energieberatung zu Hause

Eine professionelle Energieberatung kann Ihnen dabei helfen, Ihren Energieverbrauch zu senken und somit langfristig Kosten zu sparen. Damit Sie einen Hausbesuch des Beraters möglichst gut zu nutzen, haben wir Ihnen einige Tipps und Informationen zusammengestellt.

Die richtige Vorbereitung

Ob es Ihnen um Ihre Heizungsanlage, die Wärmedämmung oder die Energiekostenreduzierung geht – bereits bei der Terminabsprache können Sie das Hauptthema der Energieberatung abstimmen. Der Berater kann sich so auf Ihre Wünsche vorbereiten. Folgende Belege können bei einer Energieberatung hilfreich sein: das aktuelle Schornsteinfegerprotokoll, Baupläne Ihres Hauses und Energiekosten-Abrechnungen (Heizöl-, Gas-, Fernwärme- oder Strom-Rechnungen der vergangenen Jahre)

Die drei Phasen der Energieberatung

Phase 1:
Im ersten Schritt verschafft sich der Berater einen umfassenden Eindruck und erfasst den energietechnischen "Ist-Zustand". Dabei werden alle möglichen energetischen Schwachstellen erfasst und natürlich das Kernstück des Hauses – die Heizungsanlage – begutachtet.

Phase 2:
Der Berater erstellt unter Berücksichtigung aller Fakten einen umfassenden Bericht. Auf dessen Basis werden die nötigen Energiespar-Maßnahmen vorgeschlagen. Schließlich wird die potenzielle Energie-Einsparung genau berechnet und den zu erwartenden Kosten gegenübergestellt.

Phase 3:
In einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie einen Überblick über Ihre persönlichen Einsparmöglichkeiten und können gegebenenfalls offene Fragen klären. Und natürlich wird Ihnen der Bericht mit allen Ergebnissen übergeben.

Energieberatung wird gefördert

Das Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie garantiert Ihnen für den Termin einen qualifizierten Ingenieur oder Gebäudeenergieberater und einen festen Förderungssatz: Dieser beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten. Günstige Kredite für die Umsetzung stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des „KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ sowie Einzelmaßnahmen im Programm „Wohnraum modernisieren - ÖKO-Plus“ zur Verfügung.

Energieberatung für Unternehmen

Seit Februar 2008 können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das neue Förderprogramm des BMWi und der KfW "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" in Anspruch nehmen. Eine Energieberatung in diesen Unternehmen wird mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bezuschusst.

Wer kann die "Vor-Ort-Energieberatung" beanspruchen?

Anspruch auf die Förderung der Energieberatung haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer, wenn sich die Beratung auf das komplette Gebäude bezieht. Zudem muss der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt worden sein und die Wohnfläche mindestens 50% ausmachen. Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Landwirtschaftsbetriebe sind nur dann anspruchsberechtigt, wenn sie ein Umsatzmaximum nicht überschreiten und sie sich nur im Wohnbereich beraten lassen.

Übrigens: Den Antrag zu stellen, ist Aufgabe Ihres Energieberaters.
Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31.12.2014 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Förderanträge gestellt werden.

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