Einwohnermeldeamt - anmelden, ummelden, abmelden
Rund zehn Prozent der Bundesbürger wechseln innerhalb eines Jahres ihren Wohnsitz. Und wer umzieht, muss sich in Deutschland per Gesetz beim Einwohnermeldeamt um- bzw. anmelden. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, welche Fristen gelten und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen, hat Immonet für Sie zusammengestellt.
Die An-und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss auch im Zeitalter des Internets meist noch persönlich vorgenommen werden. Dass ein persönliches Erscheinen auf dem Einwohnermeldeamt nötig ist, liegt vor allem daran, dass die neue Adresse sofort in Ihrem Personalausweis vermerkt wird. Diesen sollten Sie also auf jeden Fall dabei haben, wenn Sie den Behördengang schnell und unkompliziert erledigen möchten. Das ebenfalls nötige Meldeformular erhalten Sie direkt beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Fristen beim Einwohnermeldeamt
Wie bei den meisten Behördenangelegenheiten gibt es auch beim Einwohnermeldeamt feste Fristen. So ist bei einem Umzug an einen anderen Ort meist eine Frist von einer Woche einzuhalten. Manche Gemeinden sind allerdings auch ein wenig kulanter und geben ihren neuen Bürgern zwei Wochen Zeit, um sich nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt zu melden. Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist nicht bei Ihrem Einwohnermeldeamt gemeldet haben, kann es sein, dass Sie zur Zahlung eines Bußgeldes ermahnt werden. Für Höhe und Fälligkeit einer solchen Strafe gibt es allerdings keine festen Regeln, so dass Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt dies individuell festlegen kann. Hinweis: Erst, wenn Sie Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erledigt haben, können Sie weitere Behörden wie Zulassungsstelle, Finanzamt etc. informieren.
Vollmacht für den Gang zum Einwohnermeldeamt
Wenn Sie es nicht persönlich schaffen, sich innerhalb der Frist und zu den festen Öffnungszeiten bei Ihrem Einwohnermeldeamt zu melden, können Sie grundsätzlich auch einen Vertreter schicken. Dafür müssen Sie ihm allerdings Ihren Personalausweis mitgeben sowie eine schriftliche Vollmacht ausstellen, dass er in Ihrem Auftrag handelt. In einigen Bundesländern wie Hessen und Bayern muss diese sogar beglaubigt sein.
Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Auch wenn Sie nur innerhalb einer Gemeinde umziehen, besteht die Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt zu melden. Wie auch beim Umzug in eine andere Stadt, gilt es dabei, eine Frist von ein bzw. zwei Wochen einzuhalten. Die Strafe für ein Überschreiten dieser Frist kann das Einwohnermeldeamt eigenständig verhängen. Die Bußgeldsätze liegen dabei zwischen 10 bis 30 € für eine Verspätung von wenigen Tagen und Wochen und reichen bis zu 500 €, wenn Sie die Ummeldung um mehrere Monate verzögern. Die benötigten Unterlagen sowie die Vollmachtregelung gelten ebenfalls wie bei einer Anmeldung in einer neuen Stadt.
Hinweis: Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder von einem Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umziehen.
