Die Eigenheimrente, auch „Wohn-Riester“ genannt, wird durch das neue Eigenheimrente-Gesetz mit der Geldrente auf eine Stufe gestellt.

In der Vergangenheit gab es die „Riester-Förderung“ nur für private Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Inzwischen bekommen auch Bausparer die Zulagen und Steuervorteile. Wenn Sie bereits einen „Riester-Vertrag“ haben, können Sie daraus 100 Prozent des bestehenden Kapitals in Ihre Baufinanzierung einbringen, ohne den bisherigen Förderungsanspruch zu verlieren.
Anspruch auf die Eigenheimrente hat grundsätzlich jeder – mit Ausnahme von nicht pflichtversicherten Selbständigen und Berufsgruppen, die Versorgungswerken angehören. Sogar nicht berufstätige Ehepartner können einen Vertrag abschließen und von der Förderung mittelbar profitieren. Dafür müssen sie nichts einzahlen und bekommen dennoch die anteilige Zulage.
Tipp: Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, können Sie sich zusätzlich einen Einmal-Bonus in Höhe von 200 € sichern.
Gefördert werden Sparbeiträge zur Finanzierung von Neubau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien nach 2007. Eine Förderung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen ist dabei ausgeschlossen.
Wenn Sie bereits einen „Riester-Vertrag“ haben, können Sie dieses Kapital bis zu 75 % oder zu
100 % zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen. Beachten Sie dabei bitte die Übergangsregelung, laut der es einen Mindestentnahmebetrag in Höhe von 10.000 € gibt. Diese Mindestregelung gilt bis zum 31.12.2009.
Um die Eigenheimrente zu erhalten, müssen Sie diese als Sparer selbst beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in der Regel bei Ihrem Bausparpartner, der für Sie auf Wunsch die Zulage jedes Jahr neu beantragen kann.
Weitere Förderungen: Arbeitnehmersparzulage | Wohnungsbauprämie