Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist am 29. März 2000 in Kraft getreten und hat sich als ein erfolgreiches Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien erwiesen. Durch die je nach Energieträger für bis zu 20 Jahre festgelegte Einspeisevergütung konnte sich die Branche derart positiv entwickeln, dass nach aktuellen Zahlen bereits 20 Prozent des Gesamtstromverbrauchs durch Erneuerbare Energien gedeckt wird.
Was bezweckt das Gesetz?
Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien soll dem Klimaschutz dienen und gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung und sehen vor, dass Anlagenbetreiber 15 bis 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für ihren erzeugten Strom erhalten. Das Gesetz verpflichtet zudem Netzbetreiber zur vorrangigen Abnahme des EEG-Stroms. Die Vergütungssätze sind nach Technologien und Standorten differenziert und sollen einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen.
Wie funktioniert das Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Der für neu installierte Anlagen festgelegte Vergütungssatz pro erzeugter Kilowattstunde sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Durch diese stetige Degression wird ein Kostendruck erzeugt, der die Hersteller veranlassen soll, kostengünstigere und effizientere Anlagen zu entwickeln, um langfristig Strom aus erneuerbaren Energien ohne Förderung zum selben Preis erzeugen zu können. Die entstandenen Mehrkosten, das heißt die Differenz zwischen Vergütungssatz und Marktpreis des Stroms, werden zunächst von den Netzbetreibern getragen. Eine bundesweite Ausgleichsregelung berechnet dann die sogenannte EEG-Umlage, die auf die Strompreise aufgeschlagen wird. Letztlich tragen die Endverbraucher die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz entstandenen Kosten.
Welche Effekte hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Wind- und Sonnenenergie. Die langfristig verlässlichen Einnahmen, garantiert durch das EEG, haben dazu geführt, dass bereits nach zehn Jahren etwa 20 Prozent des deutschen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Das vielfach zitierte Vorurteil, dass gerade diese Förderung den Strompreis verteuert hat, ist zudem nicht haltbar. Bezieht man weitere Faktoren mit ein, so überwiegen die positiven Effekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes deutlich. An erster Stelle trägt das EEG natürlich zur Vermeidung von CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz bei. Und dies führt wiederum zur Verringerung von Folgeschäden durch die globale Erwärmung. Daneben hat das EEG viele neue Arbeitsplätze im Handwerk und der Industrie geschaffen. Im Jahr 2009 arbeiteten bereits 340.000 Menschen im Bereich erneuerbare Energien.
Was bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Erneuerung des Gesetzes beschlossen. Die Novellierung des EEG 2012 zielt darauf ab, erneuerbare Energien marktwirtschaftlicher zu gestalten, indem weitere Anreize neben der Einspeisevergütung geschaffen werden. Damit will man zukünftig gewährleisten, dass Strom aus erneuerbaren Energien bedarfsorientiert erzeugt und eingespeist wird. Diese Ausrichtung unterstützt das EEG 2012 durch die Förderung der Direktvermarktung mit einer Prämie. Damit können sich Erzeuger alternativ vom reinen Einspeiser zum zielgerichtet agierenden Kraftwerksbetreiber entwickeln und die Erlöse ihrer Anlagen durch die optimierte Produktion und Vermarktung des Stroms erhöhen.
