Anbieterwechsel ohne Stress
Wenn Sie einen Umzug vor sich haben, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihren neuen Telefonanschluss kümmern. Erfahrungsgemäß kann der Anbieterwechsel zu einer langwierigen Angelegenheit werden.
Für den Fall, dass ihr Anbieterwechsel nicht so reibungslos wie erhofft abläuft, gibt es einige Maßnahmen, die Sie in die Wege leiten sollten.
Der Anbieterwechsel verzögert sich? Setzen Sie eine Frist
Wenn es zu Problemen kommt, wenden Sie sich grundsätzlich immer an Ihren neuen Anbieter; hier ist das Interesse an einem zufriedenen Neukunden groß. Stellen Sie zunächst sicher, dass alle Ihre personenbezogenen Daten korrekt sind. Häufig sind Kleinigkeiten wie falsche Namensschreibung oder fehlende Adresszusätze die Ursache für Verzögerungen. Sollte aber der Anschluss weiterhin tot sein, wenden Sie sich mit einer klaren Frist an Ihren neuen Anbieter. Diese sollte im Normalfall maximal 14 Tage betragen und schriftlich per Einschreiben übermittelt werden.
Schriftlicher Rücktritt und Schadenersatz
Wenn die von Ihnen gesetzte Frist vorüber geht, ohne dass etwas geschieht, sollten Sie vom Vertrag zurücktreten. Zumindest haben Sie aufgrund der versäumten Frist und dem daraus folgenden Verzug das Recht auf Schadenersatz. Dieser bezieht sich unter anderem auf entstandene Handykosten durch den missglückten Anbieterwechsel. Diese können zwar meist nicht komplett, aber doch teilweise in Rechnung gestellt werden. Am besten nehmen Sie sich für diesen Fall einen Anwalt oder einen Vertreter des Verbraucherschutzes zur Seite.
Widerrufsrecht
Wenn Sie sich nach Vertragsabschluss doch noch für ein anderes Angebot entscheiden, haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Zu Problemen kann es allerdings kommen, wenn Sie beim Vertragsabschluss einen Eiligkeitsantrag gestellt haben. In diesem Fall ist das Widerrufsrecht meist hinfällig.
Anbieterwechsel: Was tun bei Problemen?
- Kundendaten prüfen lassen
- Frist setzen und per Einschreiben an den Anbieter schicken
- Rücktritt bei Nichteinhaltung der Frist androhen
- Anspruch auf Schadenersatz bei Nichteinhaltung der Frist geltend machen

