Seit September 2006 ist das erste bundeseinheitliche Gütesiegel „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen“, die DIN Norm 77800, in Kraft. Gut viereinhalb Jahre haben Wohnungsbauverbände, Behörden, Praktiker gerungen, um schließlich die Mindestqualitätsstandards festzuschreiben.

Seitdem schaffen überprüfbare Kriterien, die nicht allein auf den baulichen Standard und die Lage, sondern insbesondere auf die Dienstleistungen abzielen, ein Mehr an Sicherheit und Transparenz für den Bereich Betreutes Wohnen.
Wer sich mit dem zweiten installierten Wannengriff als Anbieter für betreutes Wohnen qualifizieren wollte, hatte im Wachstumsmarkt der Seniorenimmobilien schon immer einen schweren Stand. Grundvoraussetzungen wie Notrufanlage und zentrale Lage statt grüner Wiese sind indiskutabel. Bislang förderte eine Vielzahl regionaler sowie von verschiedenen Interessen geleiteter „Gütesiegel“ leider eher Verwirrung statt Klarheit. Derartige Probleme gehören mit der neuen DIN-Norm für betreutes Wohnen der Vergangenheit an. Potenzielle Investoren haben nun ein Instrument, um die Betreiberqualitäten für betreutes Wohnen einschätzen zu können.
„Senioren wünschen eine normale Wohnung mit Serviceleistungen. Betreutes Wohnen ist ein hochdynamischer Markt und die DIN 77800 ein wichtiger Schritt für Qualitätssicherung und Investitionen“, erklärt BFW-Bundesgeschäftsführer Alexander Rychter.
Der BFW hat die Immobilienwirtschaft im Ausschuss zur Entwicklung der DIN 77800 vertreten und ist vom Nutzen überzeugt. Neben Anforderungen an die Dienstleiser für betreutes Wohnen, so Rychter, enthält die DIN 77800 „auch Vorgaben für Wohnangebot, Vertragsgestaltung und Qualitätssicherung.“ Dabei ergänze die neue Dienstleistungsnorm landesweite Qualitätsstandards und Planungsempfehlungen, die u. a. bereits in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in überzeugender Weise entwickelt worden seien.
Folgende Bereiche für betreutes Wohnen werden von den TÜV-Gutachtern überprüft:
Hinrich Lampe, Produktmanager Entwicklung bei DIN Certco: „Die Hardfacts wie Barrierefreiheit müssen einfach stimmen. Kleinere Probleme beispielsweise in der Dokumentation können nachgebessert werden. Bei erfolgreicher Zertifizierung erhält der Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen“ unser DIN-Geprüft-Zeichen. Mit diesem an der Praxis orientierten Zeichen kann eine eindeutige Abgrenzung zu anderen Angeboten vorgenommen werden.“
Die Begutachtung der Senioren-Einrichtungen für betreutes Wohnen, einschließlich der Vor-Ort-Kontrolle, wird von beauftragten Fachleuten vorgenommen. Das neue und im ganzen Bundesgebiet gültige Siegel wird zeitlich befristet vergeben. „Alle drei Jahre wird der Standard überprüft und wenn nötig das TÜV-Gütesiegel auch wieder entzogen“, so Lampe. Wer dann ohne TÜV-Siegel am Markt für betreutes Wohnen bestehen will, kann dies möglicherweise nur noch über die günstigere Miete.
Betreutes Wohnen ist ein zukunftweisendes Wohnkonzept, das sich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit auszeichnet. Die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungsanbieter in Anspruch zu nehmen, und die Sicherheit, dass nur ein Mindestmaß an Leistungen pauschal Abnahme verpflichtend für die Bewohner sind, unterscheidet „Betreutes Wohnen“ von Heimeinrichtungen. Aufgrund vielfältiger inhaltlicher Definitionen der am Markt befindlichen Angebote sind Nutzer und Interessenten jedoch oft überfordert. Verschiedene Bundesländer und Städte haben Qualitätssiegel für betreutes Wohnen entwickelt. Als problematisch sehen Experten dabei an, dass häufig unterschiedliche Standards definiert sind, was die Orientierung für Senioren nicht erleichtert. Eine bundesweit einheitliche Definition von Mindeststandards wurde deshalb schon seit geraumer Zeit gefordert, um mehr Rechtssicherheit und Markttransparenz zu schaffen. Generell kann aber jeder seine Wohnung als „Betreutes Wohnen“ vermieten. Kritiker sehen in der neuen DIN nur eine Definition der Mindestqualitätsstandards. Qualität entsteht jedoch erst im Dialog bei Planung und Durchführung, gefolgt von strenger Expertenprüfung.
Weitere Artikel zum Thema:
Pflegeheim | Kurzzeitpflege | Barrierefreies Wohnen | Pflegeheim für Demenzkranke