Innerhalb der ersten drei Quartale des Jahres 2008 haben private Bausparkassen Bauspardarlehen in Höhe von etwa 22,5 Milliarden Euro an ihre Sparer ausgezahlt.

Dieser Betrag entspricht bereits einem Plus von etwa 16 Prozent. So wird laut Andreas J. Zehnder, dem Vorstandsvorsitzenden des Bausparkassen-Verbandes, für das gesamte Jahr 2008 ein Rekordergebnis erwartet. Somit stellen die Bausparkassen eine stabile Säule im Bereich der Baufinanzierung dar.
Als Bausparkasse dürfen sich nur spezielle Kreditinstitute bezeichnen. Der Geschäftsbetrieb von Bausparkassen ist speziell darauf ausgerichtet, Spareinlagen von Bausparern anzunehmen und diese Einlagen dazu zu verwenden, wohnungswirtschaftliche Darlehen zu gewähren. Innerhalb Deutschlands dürfen private Bausparkassen nur in Form einer Aktiengesellschaft betrieben werden. Zudem unterliegen alle Bausparkassen strengen Regeln und Auflagen, die der Sicherheit der Bausparer dienen. Diese sind im Gesetz über Bausparkassen geregelt und festgelegt. Für alle Bausparkassen gelten in vollem Umfang die Vorschriften und Bestimmungen des Kreditwesengesetzes. Darüber hinaus schaffen die speziellen Regelungen des Bausparkassen-Gesetzes einen festen rechtlichen Rahmen für das Bausparkassen-Geschäft. Öffentlich-rechtliche Bausparkassen hingegen sind in der Rechtsformbestimmung vom jeweiligen Bundesland abhängig. Die Kontrolle aller Bausparkassen liegt in der Verantwortung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.
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