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Bausparförderung - der Staat fördert Eigeninitiative

Da Wohnungsbau und die persönliche Bildung von Eigentum seit jeher hohe politische Ziele sind, hat der Staat sich unterschiedliche Förderprogramme überlegt, mit denen er den Sparer bei seinem Vorhaben unterstützen möchte.

Der Staat fördert Bausparer zum einen durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Zum anderen bezieht das Gesetz zur Eigenheimrente das Bausparen in die Riester-Förderung mit ein.

Durch das staatliche Engagement wird:

  • zum Ausbau der Wohnungsversorgung beigetragen,
  • die gesamtwirtschaftliche Sparquote erhöht,
  • die private Altersvorsorge durch mietfreies Wohnen unterstützt.

Der Staat fördert die Bausparvorhaben der Sparer zum einen durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Zum anderen bezieht das Gesetz zur Eigenheimrente das Bausparen in die Riester-Förderung mit ein.

Die Wohnungsbauprämie ist eine zentrale Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung. Gemäß der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat spezielle Aufwendungen, die der Wohnungsbaufinanzierung dienen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine weitere Säule der staatlichen Bausparförderung. Neben der Wohnungsbauprämie gibt es hier vom Staat noch einmal 9 % Zulage geschenkt.

Die Eigenheimrente, auch „Wohn-Riester“ genannt, wird durch das neue Eigenheimrente-Gesetz mit der Geldrente auf eine Stufe gestellt. 

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