Baugeld-Studie: Eltern als Baugeld-Kreditgeber
Während bei Geld bekanntlich die Freundschaft aufhört, so fängt hier beim Bauen die Verwandtschaft an. Das ist das Ergebnis einer Studie des Baugeld-Vermittlers HypothekenDiscount. Eltern, Großeltern und Schwiegereltern sind danach die erste Adresse für Immobilienkäufer, wenn sie mehr Eigenkapital für ihren Kredit benötigen.
Baugeld von der Verwandtschaft
Laut der Umfrage unter 450 Deutschen würden sich 26,6 Prozent nur von einer Bank Baugeld leihen. Um den Eigenkapitalanteil zu erhöhen und damit die Zinskonditionen für das Darlehen zu verbessern, spielt die Verwandtschaft jedoch neben Kreditinstituten häufig eine wichtige Rolle. 71,9 Prozent der Befragten würden sich an die Eltern wenden, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen und ihr Baugeld-Konto aufzustocken. 36 Prozent würden eine Finanzspritze von den Großeltern annehmen. Selbst die Schwiegereltern kommen in Frage, nämlich für 28,3 Prozent. Der eigene Partner wäre nur für 18,3 Prozent eine Option.
Allerdings ist bei familiären Finanzdienstleistungen Vorsicht geboten. „In einigen Fällen kann ein Schenkungsvertrag sinnvoll sein. Dieser sorgt dafür, dass die Finanzspritze, selbst falls sie ebenfalls zurückgezahlt werden sollte, nicht als monatliche Ausgabe beim Kreditantrag angerechnet wird“, sagt Kai Oppel von HypothekenDiscount. Zudem sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Baugeld von Freunden eher selten
Während die Verwandtschaft bei der Beschaffung von Baugeld gern gesehen ist, hört die Freundschaft an dieser Stelle für die meisten auf. Nur vier Prozent der Deutschen würden den besten Freund oder die beste Freundin nach Baugeld fragen. Vom Nachbarn oder von Arbeitskollegen würden sich nur 0,8 Prozent der potenziellen Immobilienkäufer zusätzlich etwas leihen.
Auch den Chef würden nur 6,9 Prozent um finanzielle Hilfe beim Baugeld bitten, obwohl er in einigen Fällen sogar den Erwerb von Wohneigentum mitfinanziert. Tipp: Wer ein Arbeitgeberdarlehen nutzen will, sollte die Zinsen genau vergleichen. Denn in einigen Fällen sind normale Annuitätendarlehen preiswerter.
In einem schriftlichen Vertrag sind Darlehenshöhe, die Verwendung als Baugeld sowie Laufzeit, Verzinsung, Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheiten und Kündigungsvoraussetzungen aufzuführen. Ohne schriftliche Regelung zählt ein Baugeld-Kredit vom Chef in vollem Umfang als steuerpflichtiges Einkommen. Die Besteuerung hängt vom Zinssatz ab. Wird der Arbeitgeberkredit zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt, bleibt das Baugeld steuerfrei. Ist das Darlehen günstiger, werden mitunter Steuern fällig. Die Zinsersparnis gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Dabei gilt die Freigrenze für Sachbezüge von maximal 44 Euro pro Monat beziehungsweise 528 Euro pro Jahr. So lange Sie mit dem Baugeld vom Chef unter der Freigrenze bleiben, ist der Zinsvorteil des Arbeitgeberdarlehens steuer- und sozialversicherungsfrei.
