Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Gebrauchsüberlassung von iPad mit Micro-SIM-Karte
Stand: Dezember 2011
1. Leistungsumfang von Immonet
1.1 Immonet überlässt dem Immobilienunternehmen unentgeltlich ein iPad ¹ ² (nachfolgend „Endgerät“) mit SIM Karte zum Gebrauch. Das Endgerät verbleibt im Eigentum der Immonet GmbH. Die Funktionen des Endgeräts ergeben sich abschließend aus der Produktbeschreibung des Herstellers.
1.2 Die Gebrauchsüberlassung des Endgeräts erfolgt unbefristet.
1.3 Das Endgerät und die Micro-SIM-Karte der Telekom Deutschland GmbH gehen nicht in das Eigentum des Immobilienunternehmens über, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Alleiniger Vertragspartner des Immobilienunternehmens im Rahmen der Gebrauchsüberlassung gemäß dieser Vereinbarung ist Immonet.
1.4 Die Micro-SIM-Karte ist ausschließlich in Deutschland im Netz der Telekom Deutschland GmbH und zur Datenübermittlung zu nutzen. Roaming- als auch Sprach- und SMS-Dienste sind gesperrt.
1.5 Das Immobilienunternehmen erhält außerdem die Möglichkeit, kostenfrei an den so
genannten „Hot-Spots“ der Telekom Deutschland GmbH und in den entsprechend
ausgewiesenen Zügen der Deutsche Bahn AG eine WLAN-Verbindung zu Nutzen.
1.6 Übersteigt der Datentransfer die Kapazität von 5 GB in einem Kalendermonat, wird der Datentransfer gegebenenfalls für den restlichen Kalendermonat von UMTS-Geschwindigkeit auf eine langsamere Transferrate eingebremst.
1.7 Das Immobilienunternehmen erhält für den Gebrauch der Micro-SIM-Karte das
nichtausschließliche, zeitlich auf die Dauer der Gebrauchsüberlassung gemäß Ziffer 1.8 beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der sich auf der Micro-SIM-Karte befindlichen Software in Deutschland. Das entsprechende Recht erhält das Immobilienunternehmen auch für den Gebrauch des Endgeräts, allerdings räumlich und zeitlich unbeschränkt. In Bezug auf die Applikation „ImmonetManager“, die bereits auf dem Endgerät installiert ist, wird auf die „Nutzungsvereinbarung für die Software ImmonetManager“ und die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung des ImmonetManagers durch gewerbliche Immobilienunternehmen“ verwiesen.
1.8 Die Gebrauchsüberlassung der Micro-SIM-Karte endet wie in der „Lizenzvereinbarung für
die Immobiliensoftware ImmonetManager inkl. iPad2 und SIM-Karte“ vereinbart, die vom
Immobilienunternehmen gesondert unterzeichnet wurde; die Micro-SIM-Karte wird nach Ablauf der Gebrauchsüberlassung automatisch gesperrt.
1.9 Eine stillschweigende Verlängerung des zugrunde liegenden Vertrages – gleich aus Welchem Grund er beendet ist – ist ausgeschlossen.
1.10 Dem Immobilienunternehmen steht eine qualifizierte Geschäftskundenhotline unter +49 40 3 47 - 2 89 00 oder der E-Mail Adresse softwaresupport@immonet.de zur Verfügung.
2. Pflichten des Immobilienunternehmens
2.1 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, das Endgerät und die Micro-SIM-Karte nur auf solche Art und Weise zu gebrauchen, wie sie vom Zweck des zugrunde liegenden Vertrages umfasst ist. Das Immobilienunternehmen ist darüber hinaus verpflichtet, alles zu unterlassen, was Schaden an und in Bezug auf Endgerät und Micro-SIM-Karte verursachen kann.
2.2 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, das Endgerät und die Micro-SIM-Karte auf eigene Kosten im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Gewöhnliche gebrauchsbedingte Abnutzungen stellen keine Verschlechterung des Zustands dar. Immonet erstattet dem Immobilienunternehmen keine Kosten, die im Rahmen dieser Verpflichtung entstehen.
2.3 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, auftretende Mängel des Endgeräts und der Micro-SIM-Karte unverzüglich Immonet zur Kenntnis zu bringen.
2.4 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, Immonet unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten, sollte die Micro-SIM-Karte unbrauchbar werden oder auf andere Art abhanden kommen. Das Immobilienunternehmen kann eine Ersatzkarte anfordern. Die Kosten für eine Ersatzkarte belaufen sich auf EUR 20,96 (in Worten: zwanzig Euro und sechsundneunzig Cent). Die Sperrung der Micro-SIM-Karte sowie die TPUK-Abfrage kosten jeweils EUR 7,41 (in Worten: sieben Euro und einundvierzig Cent). Vorbenannte Kosten trägt das Immobilienunternehmen, es sei denn, Immonet haftet gemäß Ziffer 3. Die Beweislast für das Bestehen einer Haftung von Immonet liegt bei dem Immobilienunternehmen. Sollte das Immobilienunternehmen nach der Sperrung eine Entsperrung der Micro-SIM-Karte veranlassen, erfolgt die Entsperrung kostenlos.
2.5 Das Immobilienunternehmen ist nicht berechtigt, das Endgerät und/oder die Micro-SIMKarte ohne schriftliche Erlaubnis von Immonet einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
2.6 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten PIN (Personal Identification Number) und PUK (Personal Unlocking Key) geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
2.7 Das Immobilienunternehmen trägt eventueventuelle Lasten des Endgeräts und der Micro-SIMKarte. Aufwendungen werden nicht erstattet.
3. Haftung
3.1 Das Immobilienunternehmen haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung einer seiner vorgenannten Pflichten entstehen.
3.2 Das Immobilienunternehmen haftet auch für Dritte, die das Endgerät und/oder die Micro-SIM-Karte gebrauchen.
3.3 Immonet haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Immobilienunternehmen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Gewährleistung
Für etwaige Mängel des Endgeräts oder der Micro-SIM-Karte haftet Immonet nur soweit Immonet diese arglistig verschwiegen hat.
5. Außerordentliche Kündigung
Immonet kann die Vereinbarung über die Gebrauchsüberlassung des Endgeräts und der Micro-SIM-Karte jederzeit fristlos kündigen, sollte Immonet infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes des Endgeräts und/oder der Micro-SIM-Karte bedürfen, sollte das Immobilienunternehmen vertragswidrigen Gebrauch von dem Endgerät und/oder der Micro-SIM-Karte machen oder sie Dritten zum Gebrauch überlassen oder das Endgerät und/oder die Micro-SIM-Karte durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährden. Die außerordentliche Kündigung aus anderen wichtigen Gründen bleibt unberührt.
6. Sonstiges
6.1 Sollte eine Regelung der Vereinbarung über die Gebrauchsüberlassung oder der AGB unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen der Vereinbarung und der AGB nicht berührt.
6.2 Sofern das Immobilienunternehmen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
6.3 Immonet behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Immonet wird das Immobilienunternehmen über Änderungen der AGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht das Immobilienunternehmen der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als von dem Immobilienunternehmen angenommen.
6.4 Entgegenstehende AGB des Immobilienunternehmens gelten nur, wenn Immonet diese schriftlich akzeptiert hat.
6.5 Die AGB finden auch auf alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Immonet und dem Immobilienunternehmen Anwendung.
¹ iPad ist eine Marke der Apple Inc., registriert in den USA und anderen Ländern.
² iPad steht für iPad, iPad 2, iPad 3 oder folgende Versionsnummern.
AGB zur Gebrauchsüberlassung von iPad mit Micro-SIM-Karte (PDF)