Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für gewerbliche Immobilienanbieter

Stand: Dezember 2011

1. Leistungsumfang von Immonet

1.1 Das Immobilienunternehmen ist berechtigt, auf der Internet-Plattform der Immonet GmbH (nachfolgend "Immonet") Immobilien anzubieten. Die Gestaltung des Angebots der Immobilien richtet sich nach den Vorgaben von Immonet in der entsprechenden Online-Maske. Immonet bietet dem Immobilienunternehmen die Möglichkeit, seine Immobilienangebote im Rahmen eines Abonnements und/oder auf Grund eines Einzelauftrags zu schalten.

1.2 Das Immobilienunternehmen ist berechtigt, sich über seinen selbst gewählten "Login Namen" und ein "Passwort" in den persönlichen Bereich „Mein Immonet“ ein zu wählen. Dieses kann sowohl über Internet HTML Zugriff durch das Immobilienunternehmen selbst als auch automatisch über eine mögliche durch die entsprechende Maklersoftware des Immobilienunternehmens bereitgestellte Schnittstelle erfolgen.

1.3 Das Immobilienunternehmen hat die Möglichkeit, sich regelmäßig online über die Frequentierung (Anzahl an Klicks) seiner über Immonet.de angebotenen Immobilien durch Auswertungen der Zugriffsstatistik im Bereich „Mein Immonet“ zu informieren.

1.4 Das Immonet.de-Netzwerk ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Das Immonet.de-Netzwerk ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von Immonet liegen. Immonet übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.

1.5 Die Immobilienangebote des Immobilienunternehmens werden durch die Einstellung in die Immonet-Datenbank auf Partnerseiten des Immonet.de-Netzwerkes abrufbar sein. Immonet beabsichtigt, zukünftig weitere Partnerangebote aufzunehmen. Die Immobilien des Immobilienunternehmens werden auch bei den neuen Partnern abrufbar sein. Immonet hat ferner das Recht, seinen Nutzern die Immobilienangebote auch über andere Medien wie insbesondere Zeitungen, Teletext und Mobile Services zugänglich zu machen. Eine höhere Vergütung schuldet das Immobilienunternehmen dafür nicht.

1.6 Immonet erbringt seine Leistungen als monatliche Teilleistungen, es sei denn, es liegt ein Einzelauftrag zu Grunde. Bei Abonnement-Kunden stellt Immonet dem Immobilienunternehmen in „Mein Immonet“ monatlich eine detaillierte Aufstellung zur Verfügung, die zeigt, wie sich die Einstufung in die Preiskategorie im jeweiligen Monat ergeben hat. Dazu werden alle Immobilien des Tages mit ihrer Immonet-Nummer aufgezählt, an dem die maximale Anzahl gleichzeitig inserierter aktiver Immobilien in der Immonet.de-Datenbank erreicht worden ist.

1.7 Immonet stellt dem Immobilienunternehmen die Möglichkeit zur Verfügung, die online eingestellten Immobilienangebote auch in verschiedenen Printprodukten (z.B. Hamburger Abendblatt IMMOBILIEN, Immonet.de-Anzeigenjournale etc.) zu veröffentlichen.

2. Pflichten des Immobilienunternehmens

2.1 Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich, die im Rahmen des Registrierungsprozesses erfassten Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen und etwaige Unrichtigkeiten selbst zu beheben oder Immonet.de unverzüglich mitzuteilen.

2.2 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, unverzüglich Immonet (info@Immonet.de, Hotline 040-347-28 900) mitzuteilen.

2.3 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. von Immonet ändern zu lassen, wenn es vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Das Immobilienunternehmen haftet auch für Dritte, die mit seinem Wissen Dienstleistungen über seinen Account nutzen.

2.4 Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich, nur Objekte in die Immonet.de-Datenbank einzustellen, die es entweder selbst vermarktet oder für die es einen Vermarktungsauftrag besitzt. Die Einstellung von Suchergebnislisten, die in der Vermarktung Dritter befindliche Objekte aufführen, ist ausdrücklich untersagt. Das Immobilienunternehmen ist gehalten, wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilien zu machen. Für jede Objektart hat es die Mindest-Informationen wie
Lage, Größe und Preis des Objekts und insbesondere die Informationen gemäß § 6 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu erteilen. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die
Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Domainnamen u. ä. nicht gestattet. Immonet behält sich vor, im Falle von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder bei der Gefahr der Irreführung von Interessenten oder bei Einstellung nicht ausschließlich objektbezogener Bilder einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Immobilienunternehmen keinerlei Ansprüche erwachsen können, es sei denn,
Immonet handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Insoweit ist das anwendbare Recht zu beachten.

Mit der Zurverfügungstellung von Inhalten (z.B. Bilder und Grafiken) räumt das Immobilienunternehmen Immonet das Recht ein, diese Inhalte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt auf die für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen Nutzungsarten auszuwerten. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, bereitzuhalten, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, auch im Rahmen von Werbemaßnahmen, sie zu diesen Zwecken umzuarbeiten (z.B. zu verkleinern oder Ausschnitte anzufertigen) und die Inhalte an Partner von Immonet zur Auswertung im selben Umfang zu übermitteln.

2.5 Sollte die Immobilie verkauft bzw. vermietet worden sein, muss das Immobilienunternehmen diese innerhalb von fünf Tagen aus der Immonet.de -Datenbank deaktivieren.

2.6 Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln bzw. Anzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (zum Beispiel Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Das Immobilienunternehmen stellt Immonet von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen geltend gemachten Rechtsverletzung beruhen, vollständig frei, wozu auch die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung gehören.

2.7 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, bei Aufgabe von Printanzeigen über den Bereich „Mein Immonet“ größte Sorgfalt walten zu lassen, da diese Anzeigen automatisch in das jeweilige Printprodukt eingestellt werden. Es ergeben sich aus Fehlern, die das Immobilienunternehmen zu verantworten hat (z.B. Tippfehler u.ä.), keine Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche gegenüber Immonet.

3. Abrechnung

3.1 Immonet behält sich vor, die Preisliste regelmäßig anzupassen. Die Anpassungen sind abhängig von extern verursachten Technik-, Service- und/oder Lizenzkosten. Ausgenommen hiervon sind Preisänderungen, die eine wesentliche Veränderung des Vertrages darstellen würden und Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Immonet wird das Immobilienunternehmen über Änderungen der Preisliste rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Dem Immobilienunternehmen steht bei einer Preisanpassung von mehr als 10% des zuletzt gültigen Preises – innerhalb von 12 Monaten – ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der beabsichtigten Preisanpassung zu; dieses Kündigungsrecht ist durch das Immobilienunternehmen mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Preisanpassung auszuüben. Die neuen Preise gelten als vereinbart, wenn das Immobilienunternehmen nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigt.

3.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Bei Einzelaufträgen stehen dem Kunden die Bezahlverfahren der Click&Buy (Europe) Limited und der payone GmbH & Co. KG zur Auswahl.

3.3 Der Rechnungsversand erfolgt bei Abonnement-Kunden postalisch.

3.4  Die Begleichung der Rechnung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Immonet schließt insoweit eine Haftung bei Verlust aus, es sei denn dies geschieht aus grober Fahrlässigkeit.

3.5 Das Immobilienunternehmen ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten werden.

3.6 Den jeweils anfallenden monatlichen Mitgliedsbeitrag wird Immonet gegenüber dem Immobilienunternehmen zum Monatsanfang des Folgemonats abrechnen.

3.7 Die Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Immonet berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Betrag durch Immonet eingezogen.

3.8 Darüber hinaus behält sich Immonet das Recht vor, Auskünfte über die Bonität ihrer Kunden einzuholen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Immobilienunternehmens ist Immonet berechtigt, die Nutzung der Immobilien-Plattform ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrages und bei Einzelaufträgen von der Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts abhängig zu machen. Immonet ist insoweit berechtigt, die Anzahl der Immobilienstellplätze für das Immobilienunternehmen bis auf weiteres zu beschränken.

4. Behandlung von Daten/Datenschutz/Datensicherheit

4.1 Immonet und das Immobilienunternehmen verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.

4.2 Das Immobilienunternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass Beschreibungen der Objekte, Fotomaterial und die Anschrift von Immonet in dem durch den Zweck dieses Vertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die personenbezogenen Daten, die das Immobilienunternehmen in die Eingabemaske eingibt, werden zur Rechnungsstellung benötigt. Das Immobilienunternehmen hat die Möglichkeit, ein Suchprofil in das Portal einzustellen, in dem es seine persönlichen Kontaktdaten interessierten Anbietern mitteilt.

4.3 Das Immobilienunternehmen erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Immonet-Produktentwicklung, -weiterentwicklung und/oder -verbesserung verwendet werden dürfen. Insbesondere handelt es sich hier um Gruppenbildungen (z.B. nach Branchen, Regionen, etc.), u.a. auch portalübergreifend, die es Immonet ermöglichen, ihre Produkte entsprechend den Kundenwünschen zu verbessern bzw. zu optimieren. Gleiches gilt für die Erstellung von Statistiken.

4.4 Darüber hinaus gestattet das Immobilienunternehmen Immonet, die Daten an verbundene Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung anonymisiert weiterzugeben oder diese selbst für Zwecke der Werbung in anonymisierter Form zu verwenden. Die Einwilligung in die Nutzung der Daten kann von dem Kunden jederzeit schriftlich, per E-Mail oder Fax mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

4.5 Immonet weist das Immobilienunternehmen auf eine mögliche Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin.

4.6 Über Bestandsdaten im Sinne § 14 TMG darf Immonet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft geben.

4.7 Sind dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Dienste von Immonet von bestimmten Immobilienunternehmen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, darf Immonet die personenbezogenen Daten dieser Immobilienunternehmen verarbeiten, nutzen und an Dritte übermitteln. Dieses Recht leitet sich aus der Wahrung überwiegender Interessen von Immonet an der Aufklärung des Missbrauchs und der Rechtsverfolgung des Verantwortlichen ab und gilt - soweit für die Aufklärung erforderlich - auch über das Ende des Nutzungsvorgangs und die Speicherfrist (§ 15 Absatz 7 TMG) hinaus. Immonet wird die Daten unverzüglich löschen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht mehr vorliegen oder wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht mehr begünstigt wird. Immonet wird die betroffenen Immobilienunternehmen von diesen Maßnahmen unterrichten, sofern das geschehen kann, ohne die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs zu gefährden.

5. Mängelrüge

5.1 Handelt es sich bei dem Geschäftsverhältnis um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist das Immobilienunternehmen verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Immonet gleichfalls unverzüglich etwaige Mängel anzuzeigen.

5.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Überprüfung und/oder Mängelanzeige gilt die Immobilienanzeige als mangelfrei genehmigt.

6. Sperrung/Außerordentliche Kündigung

6.1 Immonet ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, von dem Immobilienunternehmen eingestellte Immobilien zu sperren, wenn das Immobilienunternehmen seinen Mitwirkungspflichten insbesondere jenen in Ziffer 2 nicht nachkommt bzw. mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug gerät und eine erste Mahnung mit Nachfristsetzung fruchtlos verstreichen lässt.

6.2 Immonet hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen unrichtiger Angaben des Immobilienunternehmens oder wenn das Immobilienunternehmen mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug gerät und auch eine zweite Mahnung mit Nachfristsetzung fruchtlos verstreichen lässt.

7. Haftung

7.1 Immonet haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Immobilienunternehmen nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist die Haftung von Immonet im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7.2 Immonet übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten sowie Immobilienkäufern und -mietern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von Immonet zustande kam. Sollte Immonet von solchen Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, Immonet von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.

8. Sonstiges

8.1 Sollte eine Regelung des Mitgliedsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

8.2 Sofern das Immobilienunternehmen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

8.3 Immonet behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Immonet wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Punkt 3.1 dieser AGB bleibt unberührt.

8.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Immobilienunternehmens gelten nur, wenn Immonet diese schriftlich akzeptiert hat.

8.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch auf alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Immonet und dem Immobilienunternehmen Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Immobilienanbieter (PDF)

 

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