Bauträger Grundstück für Investoren oder die Projektentwicklung in guter Lage von Mainz Hechtsheim (Wohngebiet) EFH/DHH/RH
| Daten auf einen Blick | ||||||||||
| Kaufpreis: | 999.000,00 € | |||||||||
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Finanzierungsrechner von
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| Grundstücksfläche: | ca. 2.450 m² | |||||||||
| Fläche teilbar ab: | ca. 1.000 m² | |||||||||
| Maler | Günstige Maler finden! | |||||||||
| Erschließung: | Teilweise erschlossen | |||||||||
| Verfügbar ab: | sofort | |||||||||
| Besichtigung: | nach Vereinbarung | |||||||||
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| Courtage (vom Mieter oder Käufer zu zahlen) |
beträgt 4,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer |
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| Immonet-Nr.: | 18266315 | |||||||||
| Anbieter-Objekt-ID: | 983-1442402 | |||||||||
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Objektadresse
Informationen zum Anbieter
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Objektbeschreibung
Für Bauträger, Projektentwickler oder Privatinvestoren. Dieses Grundstück befindet sich in einer bevorzugten Mainzer Lage.
allgemeines Wohngebiet, voraussichtliches Mischgebiet ab September 2012
- GRZ (Grundflächenzahl) 0,40
- GFZ (Geschossflächenzahl) 0,80
- I-II-geschossige Bauweise
- Einfamilien- /Doppelhausbebauung
Das Stadtplanungsamt kann sich eine höhere Verdichtung (GRZ-0,46 und GFZ-1,18) auf diesem Grundstück vorstellen.
Reihenhäuser können dennoch errichtet werden, wenn jeweils zwei der aneinander gebauten Einheiten ein gemeinsames Erschließungselement erhalten. In diesem Fall handelt sich nicht um vier, sondern um zwei aneinander gebaute Gebäude mit jeweils eigenem Eingang, also um ein Doppelhaus. Voraussetzung ist allerdings, dass die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen und Baulinien ausreichend bemessen ist. Auch eine Reihenhausbebauung wurde bisher nicht ausgeschlossen.
Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind lt. § 4 BauNVO zulässig:
- Wohngebäude EFH/DHH und RH möglich
- als Mischgebiet „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben"
- Geschäfts- und Bürogebäude die optisch nicht dominieren, es dürfen aber Teilbereiche durch eine der beiden Hauptnutzungen geprägt sein.
- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe
- Anlage für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnamsweise können zugelassen werden:
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
3. Anlagen der Verwaltung
4. Gartenbaubetriebe
5. Tankstellen
Gewerbeobjekt, evtl. mit Gastronomie oder Spielhalle
Lagebeschreibung
Die Infrastruktur ist sehr gut: Die Stadtbus-Haltestelle befindet sich ca. 100 m vom Grundstück. Eine gute Erreichbarkeit von Mainz Hechtsheim und die Anbindung zum Autobahnanschluss der A60 liegen in unmittelbarer Nähe. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig zu erreichen.
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Sonstiges
Die Courtage ist nach Unterzeichnung des Notarvertrags vom Käufer aufgrund unserer Nachweis- und Vermittlertätigkeit zu entrichten.
Daten des Anbieters
Ihr Ansprechpartner
M. Bendin
Rheinhessen-Immobilienservice
M. Bendin
Tel.: 06249 289116
Am Zuckerberg 11
55278 Weinolsheim
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